Wissen · Existenzgründung
Existenzgründung: die 8 wichtigsten Fragen
Von der Rechtsform über die Gewerbeanmeldung bis zur Tragfähigkeitsbescheinigung: kurze, geprüfte Antworten auf die zentralen Fragen rund um deine Existenzgründung, mit den passenden Paragraphen.
Geprüft von Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater
Kostenloses Erstgespräch
Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
In 30 Minuten klären wir deine Fragen und den passenden nächsten Schritt.
30 Minuten · kostenlos · unverbindlich
Auf dieser Seite
Was ist eine Existenzgründung?
Eine Existenzgründung ist der Aufbau einer selbstständigen Erwerbstätigkeit: als Gewerbe, freier Beruf oder Unternehmen. Sie umfasst den gesamten Weg von der Geschäftsidee über Anmeldung und Finanzierung bis zum ersten Umsatz.
Man unterscheidet Gründungen im Vollerwerb und im Nebenerwerb sowie Neugründung, Übernahme und Franchise. Je nach Vorhaben gründest du als Einzelunternehmen, Personengesellschaft (z. B. GbR) oder Kapitalgesellschaft (UG, GmbH).
Welche Rechtsform passt zu mir?
Die passende Rechtsform hängt von Haftung, Kapital, Steuern und Gründerzahl ab. Einzelunternehmen und GbR sind schnell und günstig, aber mit voller persönlicher Haftung; UG und GmbH begrenzen die Haftung, erfordern dafür mehr Aufwand und Stammkapital.
Einzelunternehmen/GbR: keine Mindesteinlage, einfache Buchführung, volle Haftung. UG: ab 1 € Stammkapital, aber Rücklagepflicht. GmbH: 25.000 € Stammkapital, Haftungsbeschränkung, Notar und Handelsregister nötig.
Welche Form steuerlich und haftungsrechtlich am besten passt, klärst du idealerweise mit Steuerberater und Gründungsberatung.
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe musst du nach § 14 GewO anmelden, sobald du eine selbstständige, auf Dauer und Gewinn angelegte Tätigkeit aufnimmst. Ausnahme: Freiberufler nach § 18 EStG melden sich direkt beim Finanzamt, nicht beim Gewerbeamt.
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner Stadt und kostet meist rund 20–60 €. Anschließend erhältst du vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du über ELSTER ausfüllst (Anzeigepflicht nach § 138 AO).
Dabei wählst du unter anderem die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Sie ist möglich, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.
Kann ich nebenberuflich selbstständig sein?
Ja. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit neben Anstellung oder Leistungsbezug ist möglich. Angestellte sollten den Arbeitgeber informieren; bei Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder ALG I werden Einkünfte angerechnet.
Beachte: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld setzen eine hauptberufliche Gründung voraus (mindestens 15 Stunden pro Woche). Steuerpflichtig bist du ab dem ersten verdienten Euro.
Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, dass deine Gründung wirtschaftlich tragfähig ist. Sie ist Pflichtnachweis für den Gründungszuschuss nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III.
Bewertet werden dein Businessplan und dein Finanzplan. Je belastbarer deine Zahlen, desto leichter fällt die Bestätigung. Wir bereiten deine Unterlagen so auf, dass die fachkundige Stelle die Tragfähigkeit bescheinigen kann.
Was ist eine fachkundige Stelle?
Eine fachkundige Stelle ist eine Einrichtung, die die Tragfähigkeit einer Gründung beurteilen darf. Nach § 93 Abs. 2 SGB III zählen dazu insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
In der Praxis werden auch Steuerberater und qualifizierte Gründungsberater anerkannt. Im Gesetzeswortlaut genannt sind jedoch ausdrücklich Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
Was kostet eine Existenzgründung?
Das hängt stark von Branche und Rechtsform ab. Eine Dienstleistungsgründung als Einzelunternehmen startet oft mit wenigen Hundert Euro, während eine GmbH 25.000 € Stammkapital verlangt (davon mindestens die Hälfte bei der Anmeldung). Formalkosten wie die Gewerbeanmeldung liegen meist bei 20–60 €.
Plane neben den Gründungskosten immer einen Liquiditätspuffer für die Anlaufphase ein. Für den Kapitalbedarf kommen Förderkredite (z. B. KfW), Landesförderbanken und Bürgschaften infrage.
Welche Versicherungen brauche ich als Gründer?
Pflicht ist die Krankenversicherung (gesetzlich oder privat). Je nach Beruf kommt eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht hinzu (§ 2 SGB VI, z. B. für bestimmte Handwerker, Lehrende und Pflegekräfte). Betrieblich sind je nach Tätigkeit Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht wichtig.
Sinnvoll sind außerdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung und – falls du zuvor Arbeitslosengeld bezogen hast – die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Offizielle Quellen, Merkblätter & Flyer
Die maßgeblichen Primärquellen zum Nachlesen: Merkblätter und Programmseiten der zuständigen Förderstellen sowie die einschlägigen Gesetzestexte.
Externe Links zu offiziellen Stellen prüfen wir bei jeder Aktualisierung dieser Seite (Datum siehe oben). Inhalte und Konditionen können sich ändern; maßgeblich ist stets die Quelle selbst.
Passende Leistung
BAFA-geförderte Beratung: 50 % bis 80 % Zuschuss
Für deine Beratungskosten übernimmt die BAFA 50 % bis 80 % je nach Unternehmenssitz. Wir sind im BAFA-Beraterregister gelistet und übernehmen Antrag und Verwendungsnachweis.
Über den Autor
Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk
Pavel Deuble ist Inhaber von unternehmenswerk und Geschäftsführer der UW Unternehmensweg GmbH. Er ist im BAFA-Beraterregister gelistet (Berater-ID 191790), die AVGS-Maßnahmen laufen über die AZAV-zugelassene UW Unternehmensweg GmbH (Trägerzulassung Z-000392-2). Seit 2018 über 750 Businesspläne, 4,88 von 5 bei ProvenExpert aus 90 Bewertungen.
Verwandte Themen
Weitere häufige Fragen zur Existenzgründung
Brauche ich für jede Gründung einen Businessplan?
Rechtlich nicht. Für Anträge auf Förderung und Kredite ist ein tragfähiger Businessplan in der Praxis aber faktisch immer Pflicht. Auch für die eigene Orientierung lohnt er sich fast immer.
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe und freiem Beruf?
Gewerbetreibende melden ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt an und zahlen ggf. Gewerbesteuer. Freiberufler (Katalogberufe nach § 18 EStG, z. B. Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten) melden sich direkt beim Finanzamt und zahlen keine Gewerbesteuer.
Deine Gründung von Anfang an richtig aufstellen
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Rechtsform, Förderung und die nächsten Schritte und begleiten dich bis zum tragfähigen Businessplan.