- AVGS-Coaching
- Antrag stellen
AVGS für dein Gründercoaching
AVGS beantragen: Dein Antrag in drei Schritten.
- Kostenlose Erstellung
- Ohne Registrierung
- Mit Anleitung zum Einreichen
Erstelle dein persönliches Anschreiben für die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – inklusive Begründung deines Coachingbedarfs und separater Anleitung zum Einreichen. Prüfe deinen Antrag in der Vorschau und erhalte ihn als Download oder per E-Mail.
5,0 / 5
37 Bewertungen · UW Unternehmensweg GmbH
Coaching über AZAV-Träger
UW Unternehmensweg GmbH · Nachweise ↗
Persönliche Hilfe beim Antrag
Pavel Deuble & Team
Vom Anschreiben zum nächsten Schritt
So geht es mit deinem AVGS weiter.
01
Antrag vorbereiten
Beschreibe dein Vorhaben. Prüfe anschließend alle Angaben im persönlichen Anschreiben.
02
Selbst einreichen
Sende den Antrag an deine zuständige Stelle. Die separate Anleitung zeigt dir die Schritte.
03
Förderung klären
Besprich deinen Bedarf mit deiner Vermittlungsfachkraft. Agentur für Arbeit oder Jobcenter entscheidet über den AVGS.
04
Coaching abstimmen
Mit dem Gutschein klärst du die passende Maßnahme. Beginne erst nach der schriftlichen Bewilligung.
Erfahrungen aus dem Gründercoaching
Beim Gründen zählt persönliche Begleitung.
Ein Einblick in die Zusammenarbeit mit Unternehmenswerk – erzählt von einem Gründer.
Ich würde Unternehmenswerk weiterempfehlen, da ich mit den Methoden im Kurs, dem Miteinander und dem Ergebnis äußerst zufrieden bin!
GM Giovanni Montefusco
Alltagsbegleitung Lieblingsmensch
5,0 von 5 Sternen aus 37 Bewertungen für die UW Unternehmensweg GmbH auf Google, Stand 14.10.2026. Die Bewertungen werden unmittelbar auf Google abgegeben. Wir prüfen nicht, ob die bewertenden Personen unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben, und wir haben keinen Einfluss auf die Bewertungen. Alle Bewertungen siehst du hier: Google-Profil der UW Unternehmensweg GmbH.
Häufige Fragen zum Antrag
Wo stelle ich den AVGS-Antrag?
Bei deiner zuständigen Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Das hier erstellte Anschreiben reichst du selbst ein, zum Beispiel über den verfügbaren Postfachservice. Zur Anleitung für Agentur für Arbeit und Jobcenter ↗
Wann muss ich den AVGS beantragen?
Beantrage die Förderung vor Beginn des Coachings. Starte erst, wenn die schriftliche Bewilligung deiner Teilnahme vorliegt. Ein bereits begonnenes Coaching wird nicht nachträglich durch diesen Antrag gefördert.
Welche Unterlagen brauche ich?
Hilfreich sind eine kurze Beschreibung deines Gründungsvorhabens und deines Beratungsbedarfs sowie Angaben zum gewünschten Coaching und Träger. Das Anschreiben führt diese Informationen zusammen. Deine Vermittlungsfachkraft kann weitere Unterlagen anfordern.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Dafür gibt es keine verlässliche pauschale Frist. Die Bearbeitungsdauer hängt von deiner Dienststelle und den noch benötigten Informationen ab. Frage bei deiner Vermittlungsfachkraft nach dem Stand und reiche angeforderte Unterlagen nach.
Muss ich vorher ein Erstgespräch buchen?
Du kannst dein Anschreiben direkt hier vorbereiten. Wenn du Fragen zu deinem Vorhaben oder den Angaben hast, unterstützen wir dich im kostenlosen Erstgespräch.
Brauche ich eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer?
Für den direkten Download brauchst du beides nicht. Eine E-Mail-Adresse ist nötig, wenn du dir den Antrag zusenden lassen möchtest. Deine Telefonnummer gibst du nur an, wenn du einen Rückruf wünschst.
Wird mein Antrag automatisch an die Behörde geschickt?
Nein. Du prüfst dein Anschreiben und reichst es selbst ein. Die E-Mail von uns enthält den Antrag als einzige Anlage und einen separaten Link zur Anleitung. Die Anleitung bleibt bei dir.
Werden meine Angaben gespeichert?
Deine Angaben werden zur Erstellung der Vorschau und der Downloads verarbeitet. Ein CRM-Kontakt entsteht erst, wenn du den E-Mail-Service anforderst und bestätigst. Dann speichern wir deine Kontaktdaten, Vorhabensangaben und eine Antragskopie ohne Kundennummer, Aktenzeichen oder Vermittlungsfachkraft für deine Anfrage. Ein Rückruf ist davon unabhängig und freiwillig. Datenschutzhinweise ↗
Bekomme ich mit dem Anschreiben sicher einen AVGS?
Über den AVGS für ein Gründercoaching entscheidet deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter nach deinem individuellen Bedarf. Das Anschreiben ersetzt keine Bewilligung. Offizielle Informationen der Bundesagentur für Arbeit ↗
Dein Ansprechpartner
Pavel Deuble
Gründungs- und Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk
Du hast Fragen zu deinem Antrag oder zum Coaching? Mein Team und ich helfen dir, die nächsten Schritte für deine Gründung zu klären.
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Wir helfen dir beim nächsten Schritt.
Besprich mit uns dein Vorhaben und deine Fragen zum AVGS.