Zum Inhalt springen

AVGS bei Arbeitsagentur & Jobcenter

AVGS bei Arbeitsagentur & Jobcenter: Habe ich Anspruch?

Einen Rechtsanspruch nach § 45 Abs. 7 SGB III gibt es nur auf einen Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung: wenn du Arbeitslosengeld beziehst und in den letzten drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitslos warst. Ein Gründercoaching bewilligt die Agentur im Ermessen.

Rechtsanspruch nur auf den Vermittlungsgutschein (§ 45 Abs. 7 SGB III)

Der AVGS hat seine Rechtsgrundlage in § 45 SGB III (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Einen Rechtsanspruch begründet § 45 Abs. 7 SGB III nur für den Vermittlungsgutschein (Absatz 4 Satz 3 Nr. 2), wenn du Arbeitslosengeld beziehst und innerhalb der letzten drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos und nicht vermittelt warst.

Für ein Gründercoaching als MAT nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III besteht kein Rechtsanspruch; die Agentur wählt die Maßnahme im Ermessen aus. „Garantiert ein Gründercoaching“ wäre also falsch; in der Praxis wird der Gutschein bei guter Begründung jedoch regelmäßig ausgestellt.

Arbeitsagentur oder Jobcenter – wer ist zuständig?

Agentur für Arbeit (ALG I): Beziehst du Arbeitslosengeld I, läuft die Förderung direkt über § 45 SGB III.

Jobcenter (Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) / ALG II): Hier erfolgt die Förderung über § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III. Auch mit Bezug von Grundsicherungsgeld kannst du also einen AVGS für ein Gründercoaching erhalten.

Die drei Maßnahmetypen MAT, MPAV und MAG sowie ihre Abgrenzung erklärt der AVGS-Gutschein-Ratgeber. Wie du den Antrag konkret stellst, liest du unter AVGS beantragen.

Quellen

Faktenstand: Juni 2026.

Häufige Fragen zu Anspruch & Zuständigkeit

Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen AVGS?

Nach § 45 Abs. 7 SGB III entsteht ein Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung, wenn du Arbeitslosengeld beziehst und innerhalb der letzten drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos und nicht vermittelt warst. Auf ein Gründercoaching als MAT besteht kein Rechtsanspruch; die Agentur entscheidet im Ermessen. In der Praxis wird der Gutschein bei guter Begründung regelmäßig ausgestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter?

Die Agentur für Arbeit ist für ALG-I-Bezieher zuständig (Förderung direkt über § 45 SGB III). Das Jobcenter betreut Menschen mit Grundsicherungsgeld (ALG II); hier läuft die Förderung über § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III. In beiden Fällen ist der AVGS möglich.

Welche Maßnahmetypen gibt es?

Drei: MPAV (private Arbeitsvermittlung), MAG (Maßnahme beim Arbeitgeber) und MAT (Maßnahme bei einem Träger). Ein Gründercoaching ist eine MAT. Details und Abgrenzung findest du im AVGS-Gutschein-Ratgeber.

Was bedeutet „Ermessensleistung“ konkret?

Für ein Gründercoaching wählt die Agentur die konkrete Maßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Sie ist also nicht verpflichtet, exakt das gewünschte Gründercoaching zu bewilligen. Eine klare, gut begründete Vorbereitung des Gesprächs ist deshalb entscheidend.

Passende Leistung

Einstiegsgeld: Gründungsförderung aus der Grundsicherung

Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, kommt für den Gründungszuschuss nicht infrage, für das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II dagegen schon. Wir prüfen mit dir, welcher Weg offensteht.

Pavel Deuble, Gründungsberater und Fachautor

Über den Autor

Pavel Deuble

Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk

Pavel Deuble ist Inhaber von unternehmenswerk und Geschäftsführer der UW Unternehmensweg GmbH. Er ist im BAFA-Beraterregister gelistet (Berater-ID 191790), die AVGS-Maßnahmen laufen über die AZAV-zugelassene UW Unternehmensweg GmbH (Trägerzulassung Z-000392-2). Seit 2018 über 750 Businesspläne, 4,88 von 5 bei ProvenExpert aus 92 Bewertungen.

Mehr zum AVGS

Weitere Themen rund um den AVGS

Klären wir deinen AVGS gemeinsam

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir deine Voraussetzungen und bereiten dich auf das Gespräch mit deinem Vermittler vor.

WhatsApp

Cookies und Dienste auf dieser Website

Solange du nichts anderes wählst, nutzen wir nur, was für den Betrieb der Website unbedingt nötig ist. Mit deiner Einwilligung setzen wir zusätzlich Dienste für Statistik, Marketing und externe Medien ein, etwa Google Analytics, das Meta-Pixel oder YouTube. Diese Dienste speichern oder lesen Informationen auf deinem Gerät und übermitteln Daten an die Anbieter, zum Teil in die USA. Deine Auswahl kannst du jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Fußbereich ändern oder widerrufen.