BAFA-geförderte Unternehmensberatung
BAFA-Förderung für deine Unternehmensberatung
Die BAFA-Förderung bezuschusst Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen mit 50 % (alte Bundesländer inklusive Berlin und Region Leipzig) oder 80 % (neue Bundesländer, Regionen Lüneburg und Trier) von höchstens 3.500 € je Beratung; dein Eigenanteil beträgt 1.750 € bzw. 700 €. Vor der Beratung bestätigt das BAFA nur den Antragseingang, der Zuwendungsbescheid folgt nach dem Verwendungsnachweis (Förderrichtlinie 2022, Fassung vom 12.12.2024).
ID 191790
BAFA-gelistet
50 % bis 80 %
Zuschuss je nach Unternehmenssitz
4,9
bei Google
Seit 2018
Erfahrung
- 50 % bis 80 % Zuschuss je nach Unternehmenssitz, bis 3.500 Euro Beratungskosten je Beratung
- BAFA-gelisteter Berater (ID 191790)
- Antrag & Abrechnung übernehmen wir – du liest nur gegen
- Kostenlos & unverbindlich
- Antwort in 24 h
- Keine Verpflichtung
- Fachlich verantwortlich: Pavel Deuble, Gründungsberater
- Aktualisiert am
Qualifikation & Erfahrung
Dein Vorhaben in erfahrenen Händen.
Unsere Nachweise und Erfahrungswerte auf einen Blick.
4,88 / 5
90 Bewertungen auf ProvenExpert
Stand: September 2026
750+
erstellte Businesspläne
Seit 2018
Registrierung
BAFA-Beraterregister
Pavel Deuble, Unternehmensberater
Berater-ID 191790
Was bedeutet das für dich?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Pavel Deuble, Berater-ID 191790. Deine BAFA-geförderte Beratung muss durch einen gelisteten Berater erfolgen.
Trägerzulassung
AZAV-zugelassener Träger
UW Unternehmensweg GmbH, unsere Schwesterfirma
AZAV-Trägerzulassung Z-000392-2
Was bedeutet das für dich?
AVGS-Maßnahmen dürfen nur zugelassene Träger durchführen. Das übernimmt unsere Schwesterfirma UW Unternehmensweg GmbH, Leverkusen.
Unsere Leistung
KfW-Finanzierungsbegleitung
Wir stellen die Unterlagen für deinen Kreditantrag zusammen, den deine Hausbank an die KfW weiterreicht, und bereiten dich auf das Bankgespräch vor.
In der Praxis: Seit 2018 haben wir über 750 Businesspläne erstellt. 99 % der von uns begleiteten Gründungszuschuss-Anträge wurden bewilligt (intern dokumentiert). Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung nach § 93 SGB III; über die Bewilligung entscheidet die Agentur für Arbeit.
Erfahrungswerte & Förderhinweise
Gelistet im BAFA-Beraterregister, AVGS-Maßnahmen über den AZAV-zugelassenen Träger UW Unternehmensweg GmbH
4,88 von 5 bei ProvenExpert
Aus 90 Bewertungen auf ProvenExpert (Stand: September 2026).
Kennst du das?
Du merkst, dass etwas hakt, und findest keinen Ansatzpunkt
Umsatz, Liquidität, Prozesse oder Nachfolge: Der Bedarf ist da, aber die Beratung erscheint als Kostenblock, den man sich gerade jetzt nicht leisten will.
Du stolperst über die Reihenfolge im Antrag
Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über die BAFA-Antragsplattform gestellt werden. Wer zuerst berät und dann beantragt, verliert den Zuschuss.
Nach der Beratung wartet der Verwendungsnachweis
Erst mit Beratungsbericht und Rechnung zahlt die BAFA aus. Genau an dieser Stelle bleiben Anträge liegen, weil im Tagesgeschäft niemand die Unterlagen zusammenstellt.
Was ist die BAFA-Beratungsförderung?
Die BAFA-Beratungsförderung („Förderung unternehmerischen Know-hows“) bezuschusst Unternehmensberatungen für KMU und Freiberufler mit Sitz in Deutschland. Der Zuschuss beträgt 50 % bis 80 % der Beratungskosten je nach Unternehmenssitz (NRW: 50 %), Bemessungsgrundlage bis 3.500 Euro je Beratung. Antrag vor Beratungsbeginn; über die Bewilligung entscheidet das BAFA nach dem Verwendungsnachweis. Förderrichtlinie 2022, Fassung vom 12.12.2024, für Anträge bis 31.12.2026.
Voraussetzung: Die Beratung muss durch einen bei der BAFA gelisteten Berater erfolgen. Genau das sind wir, mit der Berater-ID 191790.
BAFA-geförderte Unternehmensberatung
Wir übernehmen Antrag und Verwendungsnachweis – du konzentrierst dich auf dein Unternehmen.
In 3 kurzen Schritten zum kostenlosen Erstgespräch. Wir prüfen deine Förderfähigkeit – Antrag und Abrechnung übernehmen wir.
- 50 % bis 80 % Zuschuss auf deine Beratungskosten, je nach Unternehmenssitz
- BAFA-gelisteter Berater (ID 191790)
- Antrag & Abrechnung übernehmen wir – du liest nur gegen
4,9 aus 65 Google-Bewertungen
Das erwartet dich
Persönliches Gespräch
Mit einem erfahrenen Experten
Individuelle Empfehlung
Maßgeschneidert für deine Situation
Konkrete nächste Schritte
Klar, verständlich und umsetzbar
4,9/5
bei Google
500+
Gründungen seit 2018
Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss? (Stand 2026)
Der Zuschuss beträgt 50 % oder 80 % der Beratungskosten je nach Unternehmenssitz, bezogen auf höchstens 3.500 Euro je Beratung, also bis 1.750 Euro oder bis 2.800 Euro.
50 %
Alte Bundesländer
inkl. Berlin & Region Leipzig
max. 1.750 € Zuschuss
80 %
Neue Bundesländer
+ Region Lüneburg & Trier
max. 2.800 € Zuschuss
Förderfähig: einheitlich max. 3.500 € Beratungskosten. Für den Standort Köln/NRW gilt der Satz von 50 %.
Beispiel (Unternehmen in Köln/NRW): Bei 3.500 € Beratungskosten erhältst du 50 % Zuschuss = 1.750 € von der BAFA. Dein Eigenanteil: 1.750 €. Antrag und Abrechnung übernehmen wir.
Neu 2026: Seit 11/2025 zählen für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller die Bruttokosten als Bemessungsgrundlage. Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2026.
Die Förderung richtet sich nach deinem Unternehmenssitz. Aktuelle Eckdaten der Förderrichtlinie (gültig bis 31.12.2026):
- Fördersatz: 50 % oder 80 % der Beratungskosten, je nach Unternehmenssitz
- Bemessungsgrundlage: einheitlich bis zu 3.500 € förderfähige Beratungskosten
- Bis zu 5 geförderte Beratungen je Unternehmen, maximal 2 pro Jahr
- Seit 11/2025 zählen für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller die Bruttokosten
Die genannten Werte entsprechen dem Stand 2026; die Förderrichtlinie kann sich ändern.
Jetzt für deinen Standort ausrechnen
Bundesland wählen und in Sekunden sehen, ob 50 % oder 80 % gelten – und was am Ende dein Eigenanteil ist.
BAFA-Fördersatz-Rechner
In wenigen Sekunden: Welcher Fördersatz für deinen Standort gilt – und was du selbst zahlst.
Stand 2026 (Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2026). Förderfähig sind max. 3.500 € Beratungskosten; Zuschuss 50 % (max. 1.750 €) bzw. 80 % (max. 2.800 €) je nach Standort. Über die Bewilligung entscheidet die BAFA. Der Antrag muss stets vor Beratungsbeginn gestellt werden. Unverbindliche Orientierung, ersetzt keine Beratung.
Welcher Fördersatz für deinen Standort gilt, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
- Jung- wie Bestandsunternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gelten gesonderte Bedingungen. Wir prüfen deine Förderfähigkeit vorab, ganz unverbindlich.
Wozu kannst du dich beraten lassen?
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. In der Praxis begleiten wir vor allem:
- Strategie, Positionierung und Geschäftsmodell
- Finanzierung, Liquidität und Vorbereitung auf Bankgespräche
- Marketing, Vertrieb und Digitalisierung
- Organisation, Prozesse und Kostenstruktur
- Wachstum, Investitionen und Unternehmensnachfolge
Antrag und Abrechnung? Übernehmen wir – du liest nur gegen
Der eigentliche Aufwand bei der BAFA-Förderung ist die Bürokratie: der Online-Antrag im BAFA-Portal vor Beratungsbeginn und am Ende der Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht und Rechnung. Genau das nehmen wir dir ab.
Wir bereiten den Förderantrag und später die komplette Abrechnung (Verwendungsnachweis) für dich vor. Du musst nichts weiter tun, als die Unterlagen gegenzulesen und freizugeben – um alle Formalitäten kümmern wir uns. So fließt der Zuschuss reibungslos und du verlierst keine Zeit mit Anträgen.
So läuft die BAFA-Förderung mit uns ab
Der Antrag geht vor Beratungsbeginn über die BAFA-Antragsplattform an die Leitstelle. Sie prüft die formalen Voraussetzungen und bestätigt den Eingang mit einem unverbindlichen Informationsschreiben. Weil wir eng mit den BAFA-Leitstellen zusammenarbeiten, liegt dieses Schreiben in der Regel noch am selben Tag vor. Erst wenn es vorliegt, darf die Beratung beginnen; auch die Unterschrift unter den Beratungsvertrag gilt bereits als Beginn. Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung führen zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch mit einem BAFA-Regionalpartner, frühestens drei Monate vor dem Antrag und spätestens vor dem Verwendungsnachweis. Den Zuwendungsbescheid und die Auszahlung erhältst du nach dem Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht und bezahlter Rechnung, der spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben vorliegen muss; über die Bewilligung entscheidet das BAFA, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wir übernehmen den Ablauf:
- Kostenloses Erstgespräch und Prüfung deiner Förderfähigkeit
- Antragstellung über die BAFA-Antragsplattform, danach warten wir gemeinsam auf das Informationsschreiben der Leitstelle; erst dann werden Beratungsvertrag geschlossen und Beratung begonnen
- Durchführung der Beratung durch uns als gelisteter Berater (ID 191790)
- Verwendungsnachweis, danach zahlt die BAFA den Zuschuss aus
Wichtig für deine Planung: Die aktuelle Förderrichtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 beim BAFA gestellt werden. Ob es danach ein Nachfolgeprogramm gibt, ist noch nicht veröffentlicht (Stand: 25. September 2026). Mit der Beratung darfst du erst beginnen, wenn das Informationsschreiben des BAFA vorliegt; schon die Unterschrift unter den Beratungsvertrag zählt als Beginn.
Persönliche Beratung, kein Callcenter
Du hast einen festen Ansprechpartner, der dein Vorhaben kennt und dich von der ersten Idee bis zur Umsetzung begleitet. Auf Augenhöhe, transparent und auf deine Situation zugeschnitten.
- Fester Berater statt wechselnder Bearbeiter
- Bankerprobte, förderkonforme Unterlagen
- Begleitung bis ins Gespräch mit Bank oder Behörde
Mehr Wissen zum Thema
Antrag allein stellen oder mit uns
| Allein vorbereiten | Mit Unternehmenswerk |
|---|---|
| Du ermittelst selbst, welcher Fördersatz zwischen 50 % und 80 % für deinen Unternehmenssitz gilt. | Wir prüfen Fördersatz und Förderfähigkeit im kostenlosen Erstgespräch, bevor Kosten entstehen. |
| Du legst dir selbst ein Konto auf der BAFA-Antragsplattform an und füllst den Antrag aus. | Wir bereiten den Antrag vor, du liest gegen und gibst frei. |
| Du musst selbst daran denken, dass der Antrag vor Beginn der Beratung gestellt sein muss. | Wir halten die Reihenfolge ein: erst Antrag und Informationsschreiben des BAFA, dann Beratungsvertrag und Beratungsbeginn. |
| Du suchst einen Berater, der im BAFA-Beraterregister gelistet ist. | Die Beratung führen wir selbst durch, gelistet unter der Berater-ID 191790. |
| Nach der Beratung erstellst du Beratungsbericht und Verwendungsnachweis selbst. | Wir erstellen den Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht und Rechnung und reichen ihn innerhalb der Sechs-Monats-Frist ein. |
Förderfähig sind bis zu 3.500 € Beratungskosten je Beratung. Über die Bewilligung entscheidet das BAFA.
Offizielle Quellen, Merkblätter & Flyer
Die maßgeblichen Primärquellen zum Nachlesen: Merkblätter und Programmseiten der zuständigen Förderstellen sowie die einschlägigen Gesetzestexte.
Externe Links zu offiziellen Stellen prüfen wir bei jeder Aktualisierung dieser Seite (Datum siehe oben). Inhalte und Konditionen können sich ändern; maßgeblich ist stets die Quelle selbst.
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Häufige Fragen zur BAFA-Beratungsförderung
Wie viel Zuschuss bekomme ich über die BAFA?
Je nach Unternehmenssitz 50 % oder 80 % der Beratungskosten. Bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 3.500 € sind das maximal 1.750 € (50 %) bzw. 2.800 € (80 %) je Beratung. Stand 2026, Förderrichtlinie gültig bis 31.12.2026.
Muss ich die Förderung vor der Beratung beantragen?
Ja. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über die BAFA gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Wir übernehmen die Antragstellung für dich.Wann darf die Beratung beginnen?
Erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle, das den Eingang deines Antrags bestätigt. Eine Förderzusage vor der Beratung gibt es im Programm nicht: Über die Bewilligung entscheidet das BAFA nach der Prüfung des Verwendungsnachweises, danach folgt die Auszahlung. Wer vor dem Schreiben mit der Beratung beginnt, erhält keinen Zuschuss. Wir halten die Reihenfolge für dich ein.
Muss ich Antrag und Abrechnung selbst machen?
Nein. Wir bereiten sowohl den Förderantrag als auch den späteren Verwendungsnachweis (die Abrechnung mit der BAFA) komplett für dich vor. Du musst die Unterlagen nur gegenlesen und freigeben – um alle Formalitäten kümmern wir uns.
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) sowie Freiberufler mit Sitz in Deutschland, sowohl Jung- als auch Bestandsunternehmen. Für Unternehmen in Schwierigkeiten gelten Sonderregeln.
Wie viele Beratungen werden gefördert?
Bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen je Unternehmen innerhalb der Laufzeit der Richtlinie, höchstens zwei pro Kalenderjahr.
Warum Unternehmenswerk?
Wir sind ein bei der BAFA gelisteter Berater (Berater-ID 191790) und übernehmen Antrag, Beratung und Verwendungsnachweis aus einer Hand, damit der Zuschuss reibungslos fließt.
Kann ich die BAFA-Förderung 2027 noch beantragen?
Nach der aktuellen Richtlinie nur, wenn dein Antrag bis zum 31. Dezember 2026 beim BAFA eingeht. Ein Nachfolgeprogramm ist noch nicht veröffentlicht (Stand: 25. September 2026). Wer eine Beratung plant, stellt den Antrag deshalb noch 2026 und beginnt erst nach dem Informationsschreiben des BAFA.
Dein BAFA-Zuschuss: 50 % bis 80 % je nach Unternehmenssitz
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir deine Förderfähigkeit und den passenden Fördersatz für deinen Standort.