Steuerfreie Förderung nach §§ 93, 94 SGB III
Gründungszuschuss 2026 der Agentur für Arbeit
pro Monat, bis zu 15 Monate
in zwei Phasen
keine Rückzahlung
Geprüft von Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater
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Das Wichtigste in Kürze
Der Gründungszuschuss unterstützt Bezieher von Arbeitslosengeld I beim Start in die hauptberufliche Selbstständigkeit: sechs Monate lang dein bisheriges ALG I plus 300 € monatlich, danach auf erneuten Antrag bis zu neun weitere Monate 300 € (§§ 93, 94 SGB III). Voraussetzung sind mindestens 150 Tage Restanspruch bei der Gründung; die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit.
Kurz beantwortet
Wer bekommt den Gründungszuschuss?
Den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit (umgangssprachlich: Gründungszuschuss vom Arbeitsamt) kannst du erhalten, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast, hauptberuflich mit mindestens 15 Stunden pro Woche gründest und die Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stellungnahme belegst (§ 93 SGB III). Er ist eine Ermessensleistung: Die Agentur entscheidet im Einzelfall.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt?
Arbeitslosengeld I plus 300 € pro Monat für sechs Monate, danach auf erneuten Antrag 300 € für bis zu neun Monate (§ 94 SGB III). Bei 1.500 € Arbeitslosengeld sind das über 15 Monate rund 13.500 €, bei 2.000 € rund 16.500 €. Der Zuschuss ist steuerfrei und wird nicht zurückgezahlt; Phase 2 setzt den Nachweis hauptberuflicher Tätigkeit voraus.
Wie bekomme ich den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur?
Fünf Stationen: Restanspruch auf Arbeitslosengeld I prüfen (bei Gründung noch mindestens 150 Tage), Geschäftsidee mit Zahlen unterlegen, Businessplan samt Finanzplan schreiben, fachkundige Stellungnahme von IHK, Handwerkskammer, Fachverband oder Kreditinstitut einholen, Antrag vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei deiner Agentur für Arbeit abgeben. Die Entscheidung dauert meist vier bis sechs Wochen. Ablauf, Formulare und Fristen: Gründungszuschuss beantragen.
Gibt es einen Antrag für den Gründungszuschuss?
Ja. Den Antrag stellst du online im Portal der Bundesagentur für Arbeit oder mit dem Formular deiner Agentur, sobald dein Vorhaben bei deiner Vermittlungsfachkraft angemeldet ist. Anlagen: Businessplan mit Finanzplan, Lebenslauf mit Qualifikationsnachweisen und die fachkundige Stellungnahme. Reiche alles vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ein; danach gibt es in aller Regel keine Förderung mehr (§ 324 SGB III).
Auf dieser Seite
Kennst du das?
Der Termin drängt und du weißt nicht, wie lange du noch Zeit hast
Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Wer zuerst gründet und erst danach den Antrag stellt, bekommt die Förderung in aller Regel nicht mehr (§ 324 Abs. 1 SGB III).
Du sollst Tragfähigkeit belegen und niemand sagt dir, was genügt
Die fachkundige Stellungnahme kommt von IHK, Handwerkskammer, Fachverband oder Kreditinstitut. Welche Unterlagen die Stelle dafür sehen will, steht in keinem Merkblatt.
Du liest „Ermessensleistung“ und weißt nicht, was du beeinflussen kannst
Auf den Gründungszuschuss gibt es keinen Rechtsanspruch, die Agentur entscheidet im Ermessen. Beeinflussbar sind allein deine Unterlagen: Businessplan, Finanzplan, Stellungnahme.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine steuerfreie Förderung der Agentur für Arbeit nach §§ 93, 94 SGB III, die ALG-I-Empfänger beim Schritt in die Selbstständigkeit finanziell absichert. Er muss nicht zurückgezahlt werden, ist aber eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch.
Ziel ist es, den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Startphase zu sichern, solange das junge Unternehmen noch keine ausreichenden Einnahmen erwirtschaftet. Weil die Agentur im Ermessen entscheidet, sind ein tragfähiger Businessplan und eine überzeugende fachkundige Stellungnahme der Schlüssel zur Bewilligung, weshalb viele Gründer ihren Businessplan erstellen lassen.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
In Phase 1 (6 Monate) erhältst du deinen letzten ALG-I-Satz plus 300 € pro Monat; in Phase 2 (bis zu 9 weitere Monate) nur noch die 300 €. Über 15 Monate kommen so, je nach ALG-I-Höhe, rund 13.500 € bis etwa 20.000 € zusammen.
Die Höhe richtet sich nach deinem persönlichen ALG-I-Satz und wird in zwei Phasen gezahlt:
| Phase | Dauer | Förderung / Monat |
|---|---|---|
| Phase 1 | 6 Monate | ALG-I-Satz + 300 € Pauschale |
| Phase 2 (auf Antrag) | bis 9 Monate | 300 € Pauschale |
Rechenbeispiel: Bei 1.500 € ALG I ergeben sich über 15 Monate rund 13.500 €, bei 2.000 € rund 16.500 €. Die 300-€-Pauschale ist für deine soziale Absicherung gedacht und wird in Phase 2 nur auf erneuten Antrag mit Tätigkeitsnachweis gezahlt.
Gründungszuschuss-Rechner
Schätze in 30 Sekunden, wie viel Gründungszuschuss du über 15 Monate erhalten könntest.
Grundlage: § 93 / § 94 SGB III. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung – es besteht kein Rechtsanspruch. Voraussetzung u. a.: mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bei Aufnahme der Selbstständigkeit, hauptberufliche und tragfähige Selbstständigkeit sowie eine fachkundige Stellungnahme. Unverbindliche Schätzung, ersetzt keine Beratung. Rechenwerte nach §§ 93, 94 SGB III, Stand 2026.
Welche Voraussetzungen gelten?
Du musst Arbeitslosengeld I beziehen, bei Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben, hauptberuflich (≥ 15 h/ Woche) gründen und die Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stellungnahme belegen.
- Bezug von Arbeitslosengeld I (nicht Grundsicherungsgeld / ALG II)
- Bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
- Hauptberufliche Selbstständigkeit (mindestens 15 Stunden/Woche)
- Persönliche und fachliche Eignung
- Tragfähiger Businessplan mit belastbarem Finanzplan
- Fachkundige Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
Fachkundige Stellen sind nach § 93 Abs. 2 SGB III insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Wir bereiten deine Unterlagen so vor, dass die fachkundige Stelle die Tragfähigkeit bestätigen kann. Alle Details im Ratgeber Tragfähigkeitsbescheinigung.
Grundsicherungsgeld / ALG II? Dann ist der Gründungszuschuss nicht möglich. Stattdessen kommt das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II vom Jobcenter infrage (bis zu 24 Monate). Ein AVGS-Coaching ist davon unabhängig nutzbar. Ob Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit möglich ist, liest du hier.
Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?
Den vollständigen Ablauf inklusive Formularen und Fristen findest du unter Gründungszuschuss beantragen.
Antrag allein vorbereiten oder mit uns
| Allein vorbereiten | Mit Unternehmenswerk |
|---|---|
| Du prüfst selbst, ob bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. | Wir rechnen den Restanspruch mit dir durch und legen den Gründungstermin so, dass der Antrag vorher vorliegt. |
| Du erarbeitest Businessplan und Finanzplan neben Job oder Jobsuche, meist über mehrere Wochen. | Du lieferst deine Zahlen und dein Konzept, wir schreiben den Plan und rechnen Kapitalbedarf, Liquidität und Rentabilität. |
| Du suchst selbst eine fachkundige Stelle und fragst nach, welche Unterlagen sie sehen will. | Wir bereiten deine Unterlagen so auf, dass die fachkundige Stelle die Tragfähigkeit prüfen kann, und begleiten den Termin. |
| Du sortierst Formulare, Nachweise und Anlagen selbst und hoffst, nichts vergessen zu haben. | Du erhältst eine vollständige Antragsmappe mit Checkliste und gibst sie nur noch frei. |
| Bei Rückfragen der Agentur für Arbeit antwortest du ohne Vergleichswerte aus anderen Verfahren. | Bei Rückfragen formulieren wir die Nachreichung mit dir, bis der Sachbearbeitung nichts mehr fehlt. |
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung nach § 93 SGB III. Über die Bewilligung entscheidet die Agentur für Arbeit.
Die 6 häufigsten Fehler beim Gründungszuschuss-Antrag
Die meisten Ablehnungen haben dieselben Ursachen: unklare Voraussetzungen, ein schwacher Businessplan und eine unrealistische Finanzplanung. Wer sie kennt, vermeidet sie.
Unklare Voraussetzungen
Viele wissen nicht, welche Bedingungen erfüllt sein müssen – etwa 150 Tage ALG-I-Restanspruch bei Gründung.
Fehler im Businessplan
Ein unstrukturierter oder unvollständiger Businessplan ist der häufigste Ablehnungsgrund.
Unrealistische Finanzplanung
Zu optimistische Umsätze oder vergessene Kosten wecken Zweifel an der Tragfähigkeit.
Fehlende Unterlagen
Fehlende Nachweise verzögern den Antrag unnötig.
Keine klare Struktur
Die Anforderungen der Agentur für Arbeit überfordern viele Gründer.
Zeitdruck durch ALG-I-Anspruch
Der Antrag muss rechtzeitig vor Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden.
Wie du jeden dieser Fehler konkret vermeidest, liest du ausführlich unter Gründungszuschuss: die 7 häufigsten Fehler vermeiden.
Förderung aus einer Hand: AVGS vor der Gründung, BAFA danach
Bei uns kommt die Förderung aus einer Hand: vor der Gründung ein nach schriftlicher Bewilligung zu 100 % gefördertes AVGS-Gründercoaching, zum Start der Gründungszuschuss, und nach der Gründung die BAFA-geförderte Unternehmensberatung. Alles beim selben Berater, ohne Anbieterwechsel.
Vor der Gründung
AVGS-Gründercoaching
Businessplan, Finanzplan und fachkundige Vorbereitung, über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach schriftlicher Bewilligung zu 100 % gefördert.
Zum Start
Gründungszuschuss
Steuerfreie Starthilfe der Agentur für Arbeit für deinen Lebensunterhalt in den ersten 15 Monaten.
Nach der Gründung
BAFA-Beratung
50 % bis 80 % Zuschuss zur Unternehmensberatung für bereits am Markt tätige Unternehmen, für Wachstum und Stabilisierung.
Diese durchgängige Begleitung gibt es bei den meisten Anbietern nicht aus einer Hand. Zum Abschluss des Coachings erhältst du zudem ein Teilnahmezertifikat über die absolvierten Inhalte, ein Nachweis, der deine Vorbereitung dokumentiert.
Offizielle Quellen, Merkblätter & Flyer
Die maßgeblichen Primärquellen zum Nachlesen: Merkblätter und Programmseiten der zuständigen Förderstellen sowie die einschlägigen Gesetzestexte.
Externe Links zu offiziellen Stellen prüfen wir bei jeder Aktualisierung dieser Seite (Datum siehe oben). Inhalte und Konditionen können sich ändern; maßgeblich ist stets die Quelle selbst.
Passende Leistung
Einstiegsgeld: Gründungsförderung aus der Grundsicherung
Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, kommt für den Gründungszuschuss nicht infrage, für das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II dagegen schon. Wir prüfen mit dir, welcher Weg offensteht.
Alles zum Antrag im Detail
Vertiefe die einzelnen Aspekte: vom Ablauf über die häufigsten Fehler bis zur vollständigen Unterlagen-Checkliste.
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AVGS, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld: die drei Förderwege im Vergleich
| AVGS | Gründungszuschuss | Einstiegsgeld | |
|---|---|---|---|
| Zweck | Gründercoaching vor der Gründung: Businessplan, Finanzplan, Vorbereitung auf das Gespräch mit der Agentur | Lebensunterhalt und soziale Absicherung nach der Gründung | Zuschuss zum Grundsicherungsgeld beim Start in die hauptberufliche Selbstständigkeit |
| Rechtsgrundlage | § 45 SGB III | §§ 93, 94 SGB III | § 16b SGB II |
| Wer | Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld, denen die Agentur oder das Jobcenter den Gutschein ausstellt | Bezug von Arbeitslosengeld I, bei Gründung mindestens 150 Tage Restanspruch, hauptberuflich mindestens 15 Stunden pro Woche, fachkundige Stellungnahme | Erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) |
| Leistung | Das Coaching wird direkt an den zugelassenen Träger bezahlt; nach schriftlicher Bewilligung beträgt dein Eigenanteil 0 € | Arbeitslosengeld I plus 300 € pro Monat für sechs Monate, danach 300 € pro Monat für bis zu neun Monate auf erneuten Antrag | Zuschuss zum Grundsicherungsgeld, Höhe nach Ermessen des Jobcenters, für bis zu 24 Monate |
| Zeitpunkt | Vor der Gründung | Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit, Zahlung ab dem Gründungstag | Vor Aufnahme der Tätigkeit beantragen |
| Zuständig | Agentur für Arbeit oder Jobcenter; Träger: UW Unternehmensweg GmbH (AZAV-Trägerzulassung Z-000392-2, Maßnahme BusinessWeg Z-000482-2) | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
| Kombinierbar | Mit dem Gründungszuschuss: erst Coaching, dann Antrag | Mit dem AVGS davor; nicht mit Einstiegsgeld | Mit dem AVGS davor; nicht mit dem Gründungszuschuss |
Alle drei sind Ermessensleistungen; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Welcher Weg für dich offensteht, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehst.
Häufige Fragen zum Gründungszuschuss
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit nach §§ 93, 94 SGB III. Er unterstützt ALG-I-Empfängerinnen und -Empfänger beim Schritt in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2a EStG) und muss nicht zurückgezahlt werden. Er ist allerdings kein Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensleistung.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
In Phase 1 (6 Monate) erhältst du deinen bisherigen ALG-I-Satz plus 300 € Sozialpauschale pro Monat (§ 94 Abs. 1 SGB III). In Phase 2 (bis zu 9 weitere Monate, auf erneuten Antrag) nur die 300 € pro Monat (§ 94 Abs. 2 SGB III). Bei 1.500 € ALG I sind das über 15 Monate rund 13.500 €, bei 2.000 € rund 16.500 €, maximal etwa 20.000 €.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung: Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall (§ 93 Abs. 1 SGB III). Genau deshalb sind ein überzeugender Businessplan und eine fundierte fachkundige Stellungnahme so entscheidend.
Bekomme ich den Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit?
In der Regel nein: Voraussetzung ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III). Ohne ALG-I-Bezug ist der Gründungszuschuss ausgeschlossen. Wann eine kurze Arbeitslosigkeit als Brücke sinnvoll ist und welche Fehler du dabei vermeiden musst, liest du unter „Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit & 7 Fehler“.
Was passiert nach den ersten 6 Monaten?
Phase 2 wird nicht automatisch gezahlt. Du musst sie erneut beantragen und anhand geeigneter Unterlagen nachweisen, dass deine Selbstständigkeit hauptberuflich und nachhaltig läuft (§ 94 Abs. 2 SGB III). Dann gibt es bis zu 9 Monate lang weiter die 300-€-Pauschale.
Bekomme ich mit Grundsicherungsgeld den Gründungszuschuss?
Nein, der Gründungszuschuss ist ausschließlich für ALG-I-Empfänger. Wer Grundsicherungsgeld (ALG II) bezieht, kann beim Jobcenter das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II beantragen (bis zu 24 Monate). Ein AVGS-Coaching ist unabhängig davon möglich.
Muss ich den Gründungszuschuss versteuern oder zurückzahlen?
Nein. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2a EStG) und muss nicht zurückgezahlt werden. Er unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt; anders als das Arbeitslosengeld selbst erhöht er deinen Steuersatz nicht.
Wie lange dauert der Antragsprozess?
Von der Antragstellung bis zur Entscheidung typischerweise 4–6 Wochen, bei Rückfragen auch 8–12 Wochen. Weil die Vorbereitung 4–8 Wochen dauert, solltest du mit 8–12 Wochen Vorlauf starten.
Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Gründungszuschuss?
AVGS und Gründungszuschuss sind verschiedene Förderinstrumente. Der AVGS (§ 45 SGB III) bezahlt ein Gründercoaching vor der Gründung an den zugelassenen Träger. Der Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III) sichert nach der Gründung deinen Lebensunterhalt: Arbeitslosengeld I plus 300 € für sechs Monate, danach auf erneuten Antrag 300 € für bis zu neun Monate. Beide sind Ermessensleistungen und nacheinander nutzbar.
Bekommen Freiberufler den Gründungszuschuss?
Ja. § 93 SGB III unterscheidet nicht zwischen Gewerbe und freiem Beruf; entscheidend sind der Bezug von Arbeitslosengeld I, mindestens 150 Tage Restanspruch bei Gründung und eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche. Die fachkundige Stellungnahme erteilt für Freiberufler in der Regel die berufsständische Kammer, ein Fachverband oder ein Kreditinstitut. Auch hier entscheidet die Agentur im Ermessen.
Wie bin ich während des Gründungszuschusses krankenversichert?
Mit dem Start in die Selbstständigkeit endet deine Versicherung über die Agentur für Arbeit. Du versicherst dich selbst: freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn du innerhalb von drei Monaten beitrittst (§ 9 SGB V), oder privat. Die 300 € pro Monat sind nach § 94 SGB III für diese soziale Absicherung gedacht. Die Rentenversicherung ist für die meisten Selbstständigen freiwillig.
Was passiert bei einer Sperrzeit?
Eine Sperrzeit (§ 159 SGB III) dauert bis zu zwölf Wochen. Solange gibt es kein Arbeitslosengeld I; der Gesamtanspruch verkürzt sich um die Sperrzeittage, bei zwölf Wochen um mindestens ein Viertel (§ 148 SGB III). Für den Gründungszuschuss zählt der Restanspruch bei Gründung: trotz Sperrzeit noch mindestens 150 Tage. Plane den Ausstieg vorher mit deiner Agentur.
Was kann ich tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Prüfe die Begründung: Meist fehlen Tragfähigkeitsnachweise oder die Stellungnahme ist zu knapp. Solange du nicht gegründet hast und bei Gründung noch 150 Tage Restanspruch bestehen, ist ein nachgebesserter Antrag möglich. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Mehr: Gründungszuschuss abgelehnt: Was jetzt?
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Über den Autor
Pavel Deuble
Gründungsberater & BAFA-registrierter Unternehmensberater · Inhaber von Unternehmenswerk
Pavel Deuble ist Inhaber von unternehmenswerk und Geschäftsführer der UW Unternehmensweg GmbH. Er ist im BAFA-Beraterregister gelistet (Berater-ID 191790), die AVGS-Maßnahmen laufen über die AZAV-zugelassene UW Unternehmensweg GmbH (Trägerzulassung Z-000392-2). Seit 2018 über 750 Businesspläne, 4,88 von 5 bei ProvenExpert aus 90 Bewertungen.